DEFSOLUTION Braunschweig

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA DEFSOLUTION GMBH

Stand: 24.04.2020

  1. Allgemeine Informationen
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge mit Kunden und Lieferanten über Lieferungen
      oder sonstige Leistungen unter Einschluss von Werk- und Werklieferungsverträgen der Firma DEFSolution GmbH (nachfolgend DEF genannt). Vereinbarungen, die abweichend oder ergänzend zu den AGB getroffen wurden, gehen den AGB vor, sofern diese zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. 1.2. Die AGB des Kunden sind, auch wenn die Firma DEF in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos Leistungen erbringt, nur dann als gültig zu erachten, wenn diese ausdrücklich schriftlich von der Firma DEF anstelle dieser AGB geltend bestätigt worden sind. Sollten sich Änderung dieser AGB durch die Firma DEF ergeben, so werden Ver- tragsinhalt zwischen der Firma DEF und dem Kunden gültig, wenn der Kunde dieser Änderung zustimmt oder innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Änderung nicht schriftlich widerspricht.
  2. Vertragsabschluss
    1. Auftragserteilungen des Kunden gelten stets als unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit dem Eingang und nach Maßgabe des Inhalts einer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per Email) der Firma DEF oder spätestens mit der Lieferung bestellter Ware oder erstellter Erzeugnisse (nachstehend zusammengefasst auch „Leistungsgegenstände“) oder durch die Erbringung der vereinbarten Leistung (nachstehend zusammengefasst auch „Vertragsgegenstand“) durch die Firma DEF zustande.
    2. Die Leistungsmerkmale des Leistungs- und Vertragsgegenstands werden in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Individualvertrages zwischen der Firma DEF und dem Kunden bzw. in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Mündliche Zusagen, Katalogangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Entsprechendes gilt für Eigenschaften, die nach öffent- lichen Äußerungen von der Firma DEF oder ihrer Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren erwartet werden können. Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Firma DEF hergeleitet werden können.
    3. Wenn Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen Gegenstand des Vertrages zwischen der Firma DEF und dem Kunden sind, müssen diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Die im Einzelfall zu erbringenden Leistungen von der Firma DEF richten sich nach den in der Auftragsbestätigung festgelegten Inhalten. Darüber hinaus haftet DEF grundsätzlich nicht für einen bestimmten Beratungs- oder sonstigen Erfolg 2.4. Im Rechtssinne übernimmt die Firma DEF keine Garantie für das Vorliegen bestimmter Beschaffenheiten der Leistungs- und Vertragsgegenstände, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart und nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmen.
  3. Liefer- und Leistungsbedingungen
    1. Ein Liefertermin bzw. Leistungstermin versteht sich freibleibend, unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände
      und Hindernisse und wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von der Firma DEF schriftlich vereinbart. Unabhängig davon, ob diese bei der Firma DEF oder bei einem Unternehmen, von dem die Firma DEF die Ware oder Leistung ganz oder teilweise bezieht, eintreten. Diese Umstände und Hindernisse verlängern den Liefertermin bzw. Leistungstermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des Umstandes und Hindernisses. Sollte es zu Liefer- oder Leistungsverzögerungen kommen, die länger als sechs Wochen andauern, hervorgerufen durch einen Umstand oder einen Hindernis, behält sich die Firma DEF das Recht vor vom Vertrag zurückzutreten.
    2. Die Einhaltung schriftlich vereinbarter Lieferfristen bzw. Fristen zur Erbringung von Leistungen setzt voraus, dass der Kunde sämtliche für die Lieferung bzw. Erbrin- gung der Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt, insbesondere die ihm jeweils obliegenden Mitwirkungshandlungen erbringt. Anderen- falls verlängert sich die Lieferfrist bzw. die Frist zur Erbringung der Leistung angemessen.
    3. Die Firma DEF ist zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  4. Rechnungsstellung / Fälligkeit und Verzug
    1. Beratungs- und sonstige Dienstleistungen von der Firma DEF werden, grundsätzlich nach Zeitaufwand vergütet, soweit nicht in der Auftragsbestätigung abweichend
      festgelegt. Die Lieferungen und Leistungen der Firma DEF werden entsprechend der individuellen vertraglichen Festlegung nach Festpreis oder Zeitaufwand vergü- tet. Aus der schriftlichen Auftragsbestätigung können Sie die Höhe der Stunden-/Tagessätze entnehmen.
    2. Die schriftliche Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Umfang der Lieferung und die Festlegung der Vergütung nach Festpreis oder Zeitaufwand. Weicht diese vom Auftrag oder von der Bestellung des Kunden ab, so ist sie dennoch maßgebend, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht oder Leistungen von der Firma DEF vorbehaltlos entgegennimmt.
    3. Alle Preise verstehen sich netto und zuzüglich eventueller Auslagen sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Auslagen können insbesondere Reise- kosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Telekommunikationskosten, Druckkosten, Kopierkosten sowie Portokosten beinhalten. Netto-Prei- se für Warenlieferungen verstehen sich sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, einschließlich normaler Verpackung zuzüglich Versandkosten und/oder der Kosten für eine Transportversicherung – sofern eine solche im Einzelfall abgeschlossen wurde.
    4. Die Firma DEF ist ermächtigt, Abschlagszahlungen und Teilabrechnungen vorzunehmen und zu verlangen.
    5. Es werden wöchentlich oder 14-tägig Teilrechnungen/Zwischenrechnungen nach erbrachtem Aufwand zum vereinbartem Stundensatz oder einem vereinbarten
      Festpreis erstellt, sofern nicht anders vereinbart.
    6. Die Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zu zahlen, sofern sich aus der jeweiligen Rechnung nicht ein anderer Fällig- keitszeitpunkt ergibt. Endscheidend ist der Zahlungseingang bei der Firma DEF. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, von den Fällig- keitstagen an, ist die Firma DEF berechtigt Zinsen in Höhe von 9 % Punkten über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Firma DEF ist bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels zur fristlosen Vertragskündigung berechtigt. 4.7. Die Firma DEF behält sich das Recht vor, die Annahme von Schecks oder Wechsel abzulehnen.
  5. Sachmängelhaftung
    1. Die Firma DEF haftet hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen nicht für einen vom Kunden bezweckten gewerblichen oder sonstigen Leistungserfolg.
    2. Im Falle von Sachmängeln an den Leistungsgegenständen erfolgt nach Wahl von der Firma DEF Nachbesserung oder Nachlieferung. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von der Firma DEF über. Falls die Firma DEF gerügte Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt oder zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, entweder vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen des Mangels zu, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmen. Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr nach Abnahme bzw. Übergabe des Leistungs- oder Vertragsgegenstands, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmen. Der Mangel muss unverzüglich angezeigt werden, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmen.
    3. Garantieleistungsansprüche gegen die Firma DEF sind ausgeschlossen, wenn der Kunde Veränderungen oder Eingriffe in/an den Leistungsgegenständen vornimmt oder diese inadäquat benutzt. Die Garantie entfällt nicht, soweit der Kunde nachweisen kann, dass die Veränderungen, die Eingriffe oder die inadäquate Benutzung nicht mit dem geltend gemachten Mangel in Verbindung stehen.
    4. Dem Kunden stehen Garantieansprüche nur als direktem Vertragspartner der Firma DEF zu und sind nicht abzutreten.
  6. Einräumung von Nutzungsrechten
    1. Der Firma DEF stehen sämtliche ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch
      die Firma DEF geschaffenen schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnissen (z.B. Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster) zu.
    2. Die Nutzungsrechte, diese der Kunde erhält, sind ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine Erweiterung der Nutzungs-, Weitergabe Rechten oder Bearbeitungsrechten gegenüber dem Kunden bedarf stets einer separaten ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Die Firma DEF behält sich aus der laufenden Geschäftsbeziehung, bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen der Firma DEF das Eigentum an geliefer-
      ten Leistungsgegenständen vor. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist vor dem Übergang des Eigentums untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines vorschriftsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits bei Vertragsschluss seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an die Firma DEF ab.
    2. Der Kunde ist nicht mehr berechtigt über die Ware frei zu verfügen, wenn der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug ist oder aber er seine Zahlun- gen einstellt und sich berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit ergeben. Die Firma DEF kann in einem solchen Fall die Einziehungsbe- fugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Die Firma DEF ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf die Firma DEF zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
  8. Haftung
    1. Soweit aus den AGB oder aus anwendbaren zwingenden notwenigen Rechtsvorschriften etwas anderes hervorgeht, sind sämtliche Schadens- und Aufwendungser-
      satzansprüche des Kunden gegen die Firma DEF, seine Organe, seine gesetzlichen Vertreter und/oder seine Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund abgetreten.
    2. Die Haftung der Firma DEF beschränkt sich auf die Höhe der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung (max. 5.000.000,00 €), hinauszögernd be- schränkt durch die Versicherungsleistung, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmen. Der Umfang der Haftung ist, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Auftragswert begrenzt, wenn die Firma DEF, ihren Organen, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder ihren Erfüllungsgehilfen nur leichte oder normale Fahrlässigkeit zur Last fällt, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmen.
    3. Wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre, haftet DEF nicht für den Verlust von Da- ten. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände mindestens täglich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung der Firma DEF für den Verlust von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.
  9. Geheimhaltung und Datenschutz
    1. Die Vertragspartner verpflichten sich, die ihnen während ihrer Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse über den jeweils anderen
      Vertragspartner und/oder dessen Geschäftspartner, gleich welcher Art, die ihrer Art nach nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind, streng vertraulich zu behandeln und während der Vertragslaufzeit sowie zwei Jahre nach Vertragsbeendigung gegenüber Dritten geheim zu halten. Dies gilt nicht, wenn Informationen bereits vor der Geschäftsbeziehung nachweislich bekannt gewesen sind.
    2. Es wird klargestellt, dass die Pflicht zur Geheimhaltung nicht für vom Kunden erstellte Werke sowie vom Kunden erbrachte Dienstleistungen gilt, es sei denn diese haben geheimhaltungsbedürftige Informationen gem. Ziffer 10.1 zum Gegenstand.
    3. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere § 5 Bundesdatenschutzgesetz, und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
  10. Mitwirkung des Kunden
    1. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Firma DEF zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kun-
      de verpflichtet sich auf angemessene Aufforderung, sämtliche für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Unterlagen und Infor- mationen unverzüglich und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich die für die Durchführung beauftragter Dienstleistungen durch die Firma DEF, den Mitarbeitern von der Firma DEF sowie etwaigen Subunternehmern oder Erfüllungsgehilfen von der Firma DEF, die mit der Erbringung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen befasst sind bzw. beauftragt wurden, einen ausreichenden Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zur Verfügung zu stellen, sofern dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
    2. Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten auch dazu verpflichtet, bei Bedarf für Mitarbeiter der Firma DEF, die mit der Erfüllung von Dienstleistungen zu tun haben, unentgeltlich und zeitgerecht geeignete Räume zur Verfügung zu stellen, in denen auch Unterlagen, Arbeitsmittel oder Datenträger sicher verwahrt wer- den können.
    3. Sämtliche Mitwirkungsleistungen des Kunden erfolgen kostenfrei, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
    4. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht zeitgerecht, so kann die Firma DEF dem Kunden eine angemessene Frist zur Ausführung seiner Mitwir- kungspflichten setzen. Erfolgt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht innerhalb der von der Firma DEF gesetzten Frist, so ist die Firma DEF zur Kündigung des Vertrages aus erheblichem Grunde berechtigt. Weiter gehende Ansprüche von der Firma DEF bleiben im Falle der Kündigung unverändert.
  11. Rechte Dritter
    1. Der Kunde gewährleistet der Firma DEF, dass wenn die Firma DEF den Auftrag nach dessen Vorgaben ausführt, dieser keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma DEF von allen Ansprüchen freizustellen, wenn dieser von einem Dritten in Anspruch genommen wird. Die Freistellungspflicht bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die mit der Firma DEF im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages, für Projekte oder Dienstleistungen darstellt, durch einen Dritten zu tragen hat.
  12. Gewährleistung und Garantien
    1. Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprü-
      che bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Be- schaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerun- gen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zu- nächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
      Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
      • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
      • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
      • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
      • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt.
    2. Kundendienst:
      Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail unter info@defsolution.de
  13. Transportschäden
    1. Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.
    2. Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
  14. Bezahlung
    1. Vorkasse, Rechnung, Barzahlung bei Abholung
  15. Widerrufsrecht
    1. Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
  16. Lieferbedingungen
    1. Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.
    2. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei DEFSolution GmbH, Adam-Opel-Straße 6, 38112 Braunschweig, Deutschland zu den nachfolgend ange- gebenen Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8-16 Uhr, außer an Feiertagen. Bitte informieren Sie uns spätestens zwei Werktage vor Ihrer Abholung, damit wir die Ware aus unserem Lager bereitstellen können.
  17. Schlussbestimmungen
    1. Individuelle Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, andernfalls sind diese nichtig.
    2. Der Kunde ist zur Abtretung oder Übertragung von Forderungen aus dem bestehenden Geschäftsverhältnis auf Dritte nur dann berechtigt, wenn die Firma DEF vorab in schriftlicher Form zugestimmt hat.
    3. Es gilt das jeweilige nationale Recht des Landes, in dem sich der Geschäftssitz von der Firma DEF befindet. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) und die Bestimmungen des Kollisionsrechts, die die Anwendung eines anderen Rechts verlangen würden, sind ausgeschlossen.
    4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung wird das für den Geschäftssitz von der Firma DEF zuständige Gericht beschlossen.
    5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben der erteilte Auftrag und die übrigen Bestimmungen dieser Ge- schäftsbedingungen dennoch wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung zu ersetzen. Entspre- chendes gilt für das Vorliegen von Regelungslücken.